Abweichungen von den Grundnormen

 

Kommission für Abweichung

Die Kommission für Abweichung beurteilt die Anträge auf Abweichung vom Königlichen Erlass vom 7. Juli 1994 zur Festlegung der bei Gebäuden zu beachtenden Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung und von seinen Anlagen.

Nachstehend finden Sie einige wichtige Unterlagen über die Arbeitsweise der Kommission für Abweichung.

 

Achtung: ab 2023 nur digitale Anträge auf Abweichung von den Grundnormen!

Wir bearbeiten keine Abweichungsanträge in Papierform mehr auf den K.E. "Grundnormen" vom 7. Juli 1994.

Wir bitten Sie, jeden Abweichungsantrag per E-Mail an prevention.incendie.scv-pcb@ibz.be (französischsprachige Akten) bzw. brandpreventie.scv-pcb@ibz.be (niederländischsprachige Akten) zu schicken.

Der Inhalt des digitalen Antrags bleibt identisch mit dem eines früheres Antrags in Papierform (siehe auch unsere "häufig gestellten Fragen").

Tipp: Versuchen Sie, das Volumen der Dateien zu begrenzen, in jedem Fall auf weniger als 20 MB. Für größere Volumen empfehlen wir die Benutzung von WeTransfer, SwissTransfer (Link gültig für 30 Tage) oder gleichwertigen Diensten.

In den Ausnahmefällen, in denen noch Unterlagen in Papierform erforderlich sind, werden wir Sie per E-Mail benachrichtigen.

 

Abweichungen

Grundnormen

Königlicher Erlass vom 7. Juli 1994 zur Festlegung der bei Gebäuden zu beachtenden Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung.

Kommission für Abweichung

 

Standardlösungen

Standardlösungen sind Lösungen für oft vorkommende Anträge, für die die Kommission der Auffassung ist, dass sie ein Sicherheitsniveau bieten, das mit den Vorschriften des Königlichen Erlasses gleichwertig ist.