Standardlösungen
Welche Lösungen
Standardlösungen sind Lösungen für oft vorkommende Anträge, für die die Kommission der Auffassung ist, dass sie ein Sicherheitsniveau bieten, das mit den Vorschriften des Königlichen Erlasses gleichwertig ist. Der Bauherr (oder sein Vertreter) muss nach wie vor einen Antrag einreichen, wenn er die Standardlösung vorschlägt. Dies hat den Vorteil, dass der Antragsteller mit großer Sicherheit eine günstige Stellungnahme erhalten wird, da er eine Lösung vorschlägt, die bereits in verschiedenen ähnlichen Fällen mit einer günstigen Stellungnahme versehen worden ist. Zudem muss sich die Kommission bei Verwendung einer Standardlösung weniger einbringen und können die Anträge somit schneller bearbeitet werden.
Der Antragsteller ist nicht verpflichtet, diese Standardlösungen als Alternative vorzuschlagen. Er darf auch jede andere Lösung vorschlagen, von der er der Meinung ist, dass sie ein gleichwertiges Sicherheitsniveau bietet. In letztgenanntem Fall muss der Antragsteller seinen Antrag also ausreichend mit Gründen versehen. Nachstehend finden Sie einige Standardlösungen:
Sécurité d'incendie dans les serres
Annexe 6 - Les serres
Neu zu errichtende Gewächs- bzw. Treibhäuser müssen wie alle anderen Industriegebäude brandsicher sein. Hierzu hat der Minister des Innern Richtlinien erlassen, die in Anlage 6 zum Königlichen Erlass vom 7. Juli 1994 zur Festlegung der bei Gebäuden zu beachtenden Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung aufgeführt sind und denen alle Neubauten entsprechen müssen. Diese Vorschriften sind jedoch nicht an alle eventuellen Risiken in jedem Industriegebäude angepasst, sondern sie berücksichtigen die meisten Risiken in "klassischen" Industriegebäuden.
Ein Gewächs- bzw. Treibhaus weicht stark von einem "klassischen" Industriegebäude ab, sodass die diesbezüglichen Vorschriften nicht immer leicht einzuhalten sind. Das Gesetz sieht jedoch für nicht eingehaltene Vorschriften, für die eine Alternative mit gleichwertigem Sicherheitsniveau vorgeschlagen wird, die Möglichkeit von Abweichungen vor. Auch für Gewächs- bzw. Treibhäuser ist dies möglich und wird diese Methode oft angewandt, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Der Boerenbond hat eine Alternative ausgearbeitet, für die die Kommission für Abweichung der Auffassung ist, dass sie ein den Vorschriften von Anlage 6 entsprechendes Sicherheitsniveau bietet. Diese Alternative ist folglich eine Standardlösung. Diese Alternative, die sich aus zahlreichen angepassten Vorschriften zusammensetzt, berücksichtigt den Bau und die Einrichtung von Gewächshäusern und die vorhandenen Risiken. Der Text der Alternative ist auf der Website des Boerenbonds verfügbar. (Website auf Niederländisch)