Der Zivilschutz wird zu einem Hilfsdienst, der spezialisierter, effizienter und moderner ist und dessen ergänzende Fachkompetenz auf den beiden Ebenen der Zivilen Sicherheit - Zivilschutz auf föderaler Ebene und Hilfeleistungszonen auf lokaler Ebene - anerkannt wird.
Diese Neuorganisation umfasst folgende große Grundsätze:
- zwei Einsatzeinheiten: Crisnée und Brasschaat als echte Fachzentren
- gründliche Spezialisierung der Aufträge und des Materials, die in 3 Gruppen, sogenannten "Clustern", zusammengefasst sind: CBRN, Search & Rescue, Heavy Support und Incident & Crisis Management
- verbessertes Verwaltungs- und Besoldungsstatut, abgestimmt auf dasjenige der Feuerwehr
- neues Statut für Freiwillige, abgestimmt auf dasjenige der Feuerwehr
- angepasste Arbeitszeit
- Rationalisierung des auf die beiden Einheiten verteilten Einsatzpersonals
Ausführung der Reform
Verteilung der Aufträge
- 10. Juni 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne.
- Annexe 1 : Missions et tâches de sécurité civile effectuées par les zones de secours et par les unités opérationnelles de la protection civile
- Rapport au Roi
- Königlicher Erlass vom 20. September 2017 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2014 zur Festlegung der Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne.
- Anlage 1: Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden
- Bericht an den König