Reform des Zivilschutzes

Am 4. April 2017, nach Jahren der Ungewissheit, hat Minister Jambon den Plan zur Reform des Zivilschutzes veröffentlicht. Diese Reform bestätigt den Stellenwert und den Mehrwert der Einsätze des Zivilschutzes innerhalb der Zivilen Sicherheit. Sie garantiert künftige Betriebs- und Investitionsmittel und zielt darauf ab, die Mittel zur Bekämpfung neuer Risiken, wie Terrorismus und Klimawandel, zu verstärken.

 

Der Zivilschutz wird zu einem Hilfsdienst, der spezialisierter, effizienter und moderner ist und dessen ergänzende Fachkompetenz auf den beiden Ebenen der Zivilen Sicherheit - Zivilschutz auf föderaler Ebene und Hilfeleistungszonen auf lokaler Ebene - anerkannt wird.

 

Diese Neuorganisation umfasst folgende große Grundsätze:

  • zwei Einsatzeinheiten: Crisnée und Brasschaat als echte Fachzentren
  • gründliche Spezialisierung der Aufträge und des Materials, die in 3 Gruppen, sogenannten "Clustern", zusammengefasst sind: CBRN, Search & Rescue, Heavy Support und Incident & Crisis Management
  • verbessertes Verwaltungs- und Besoldungsstatut, abgestimmt auf dasjenige der Feuerwehr
  • neues Statut für Freiwillige, abgestimmt auf dasjenige der Feuerwehr
  • angepasste Arbeitszeit
  • Rationalisierung des auf die beiden Einheiten verteilten Einsatzpersonals

 

Ausführung der Reform

Verteilung der Aufträge

 

Niederlassung der Einheiten des Zivilschutzes