FAQ " Aggressionen "
Diese FAQ ist eine dynamische Unterlage. Die Fragen und Antworten können daher angepasst werden und neue Fragen können in die FAQ aufgenommen werden. Etwaige Abänderungen der Rechtsvorschriften werden ebenfalls berücksichtigt.
Was ist ein Übergriff?
Es handelt sich um jede Gewalttat, ob körperlich oder verbal.
TEIL FEUERWEHRMITGLIED
Kann ich mich vorbereiten, um mit Übergriffen umzugehen? Das Föderale Fachzentrum für zivile Sicherheit (KCCE) hat in Zusammenarbeit mit Experten aus diesem Bereich zwei neue Schulungen rund um den Umgang mit Übergriffen während eines Einsatzes ausgearbeitet. Beide Schulungen sind als Weiterbildung anerkannt und stehen allen Mitgliedern der Feuerwehr - von Feuerwehrleuten bis zu Offizieren, freiwilligen wie Berufsfeuerwehrleuten - offen. In diesen eintägigen Schulungen werden Kenntnisse und Techniken zu dieser Problematik vermittelt, damit die Hilfeleistung auch in einem aggressiven Umfeld unter sicheren Arbeitsbedingungen erbracht werden kann. Es geht vor allem darum, angemessen zu handeln, ohne dabei das Recht der Opfer auf Hilfeleistung aus den Augen zu verlieren, und mit Blick auf das eigene Wohlergehen der Einsatzkräfte. |
Ich wurde Opfer eines Übergriffs. Was kann ich tun?
A. Innerhalb meiner Hilfeleistungszone
1. Wem und wie kann ich die Taten melden?Es wird dringend empfohlen, jeden Übergriff der Vertrauensperson oder dem Gefahrenverhütungsberater der Zone anhand eines Musterformulars zu melden. Außerdem müssen die Taten dem Einsatzleiter gemeldet werden, damit er sie in den Einsatzbericht aufnehmen kann. 2. Muss ich die Taten melden?Nein, aber wir empfehlen dringend, jeden (verbalen oder körperlichen) Übergriff zu melden. Abgesehen davon, dass dies moralisch für das Opfer wichtig ist, erhält die Zone dadurch auch wichtige Informationen und kann sie sich einen Überblick über das Phänomen verschaffen. Die erfassten Daten können der Zone helfen, Vorbeugungsmaßnahmen auszuarbeiten, und können auch verwendet werden, wenn die Zone rechtliche Schritte einleiten möchte. |
B. Bei den Gerichtsbehörden
3. Wem kann ich die Taten melden?Sie können die Taten melden, indem Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige kann bei jedem Kommissariat (am Wohnsitz des Feuerwehrmitglieds oder in der Gemeinde, in der die Taten begangen wurden) erstattet werden. 4. Bin ich verpflichtet, Anzeige zu erstatten?Nein, aber wir empfehlen, schwere Übergriffe bei der Polizei anzuzeigen. Dies ist nicht nur moralisch für das Opfer wichtig, sondern ermöglicht auch Polizei und Gerichtsbehörden, gegen den Täter vorzugehen. Eine Anzeige bei der Polizei kann auch eine abschreckende Wirkung auf die Täter haben, wenn ihnen bewusst wird, dass sie verfolgt werden können. 5. Reicht es aus, Anzeige bei der Polizei zu erstatten?Ja, aber wenn Sie Anzeige bei der Polizei erstatten, können Sie gleichzeitig eine Erklärung als Geschädigter abgeben (siehe Frage 6) oder als Zivilpartei auftreten (siehe Frage 7). 6. Was ist der Unterschied zwischen einer Erklärung als Geschädigter und einer Anzeige?Wenn Sie Anzeige erstatten, haben Sie die Möglichkeit, eine Erklärung als Geschädigter abzugeben. Sie werden dann über den Stand der Ermittlung unterrichtet, haben das Recht, die Akte einzusehen, eine Kopie davon zu erhalten und der Akte Unterlagen beifügen zu lassen. Wenn Sie Anzeige erstatten, ohne eine Erklärung als Geschädigter abzugeben, werden Sie lediglich über Datum, Uhrzeit und Ort der Sitzung des Gerichts informiert und haben keine zusätzlichen Rechte. 7. Was ist eine Klage mit Auftreten als Zivilpartei?Wenn Sie Anzeige bei der Polizei erstatten, können Sie im Nachhinein als Zivilpartei auftreten. In diesem Schritt können Sie eine Entschädigung für den Schaden beantragen, der nicht von der Arbeitsunfallversicherung gedeckt wird. Die Zivilklage kann vor das Strafgericht gebracht werden. 8. Kann ich bei der Polizei anonym Anzeige erstatten?Nein. Die Verteidigungsrechte setzen voraus, dass die verfolgte Person alle Elemente der ihr zur Last gelegten Tat zur Kenntnis nehmen kann und somit Zugang zur gesamten Akte hat. Alle dienlichen Informationen über das Opfer werden in die Akte aufgenommen. Dazu gehören in der Regel Name und Vorname, Wohn- oder Aufenthaltsort, Geburtsdatum und -ort sowie Beruf. 9. Kann ich während meiner Arbeitszeit Anzeige bei der Polizei erstatten?Die Zone kann einem Personalmitglied gestatten, während seiner Arbeitszeit Anzeige zu erstatten. Es handelt sich dann um einen zugelassenen Auftrag und die Fahrtkosten müssen erstattet werden. 10. Was geschieht mit meiner Anzeige bei der Polizei?Die Polizei leitet das Protokoll der Anzeige an den Prokurator des Königs weiter, der dann beschließt, ob der Täter verfolgt wird. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ist der Prokurator des Königs der Meinung, dass hinreichende Belastungstatsachen vorliegen, um weitere Schritte zu unternehmen (Vergleich in Strafsachen, Vermittlung in Strafsachen, Erscheinen vor Gericht oder Fortsetzung der Ermittlungen), oder dass die Beweise unzureichend sind beziehungsweise eine Strafverfolgung nicht zweckmäßig ist. Er kann dann beschließen, das Verfahren einzustellen [1]. [1] Weitere Informationen über Ihre Rechte als Opfer und den Ablauf eines Strafverfahrens finden Sie in der Broschüre des Nationalen Forums für Opferpolitik brochure du Forum National pour une politique en faveur des victimes (FR) / brochure van het Nationaal Forum voor slachtofferbeleid (NL) 11. Kann ich einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, der von der Zone bezahlt wird?Ihre Zone kann beschließen, die Kosten für den rechtlichen Beistand zu übernehmen. 12. Wenn ich im Rahmen meiner Arbeit Opfer von Gewalt werde, handelt es sich dann um einen Arbeitsunfall?Ja, es handelt sich um einen Arbeitsunfall. 13. Kann ich vom Täter Schadenersatz verlangen und wie gehe ich dabei vor?Sie können Schadenersatz verlangen, indem Sie als Zivilpartei vor dem Strafgericht auftreten (siehe Frage 7). Nach dem Strafverfahren beziehungsweise wenn der Prokurator beschließt, keine Strafverfolgung einzuleiten, können Sie den Täter vor das Zivilgericht laden lassen, um eine Entschädigung zu erhalten. 14. Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn meine Brille bei einem Übergriff beschädigt wurde?Ja, Sie können auf der Grundlage von Artikel 166 § 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit für den Schaden entschädigt werden, der bei der Ausübung Ihrer Aufgaben Gütern zugefügt wird, deren Eigentümer oder Besitzer Sie sind und die für die Ausübung Ihrer Aufgaben unentbehrlich sind. 15. Welche Sanktion kann gegen den Täter verhängt werden?Im Strafgesetzbuch wird eine verschärfte Strafe für die in den Artikeln 398 bis 405 des Strafgesetzbuches erwähnten Körperverletzungen vorgesehen, die gegen Feuerwehrleute und Krankenwagenfahrer(innen) begangen werden. Eine Abänderung des Strafgesetzbuches wird derzeit vorbereitet. Es ist jedoch noch zu früh, um auf die vorgeschlagenen Abänderungen im Einzelnen einzugehen. Diese FAQ wird auf jeden Fall an Änderungen angepasst, die sich auf das Personal der Hilfeleistungszonen auswirken. |
TEIL ZONE - Was kann die Zone tun?
A. VORBEUGUNG
1. Was kann die Zone tun, um Übergriffe zu verhindern?Die Zone sollte eine Politik für den Umgang mit Übergriffen ausarbeiten und das Personal über deren Bestehen und Inhalt informieren. Eine solche zonale Politik ist wichtig, denn sie ermöglicht:
Darüber hinaus kann die Zone das Personal dazu ermutigen, an den beiden neuen Schulungen rund um den Umgang mit Übergriffen, die vom KCCE entwickelt wurden, teilzunehmen. Ziel dieser Schulungen ist es, dem Personal die notwendigen Instrumente und Kenntnisse zu vermitteln, damit es weiß, wie es auf einen Übergriff reagieren kann. Nähere Informationen finden Sie auf Seite 1 dieser FAQ. |
B. POLITIK
2. Wie kann die Zone eine Politik für den Umgang mit Übergriffen einführen?Um eine Politik für den Umgang mit Übergriffen einzuführen, sollte die Zone:
Es wird dringend empfohlen, das Personal über die eingeführte Politik und das Bestehen dieser FAQ zu informieren. Wenn ein Personalmitglied Opfer eines Übergriffs wurde, sollte es so schnell wie möglich innerhalb der Zone betreut werden und die notwendigen Informationen erhalten. 3. Was tun, wenn ein Personalmitglied einen Übergriff meldet?Wenn ein Personalmitglied einen Übergriff meldet, können Sie ihm vorschlagen, das Musterformular der Zone auszufüllen, damit die Meldung registriert wird. Abgesehen davon, dass diese Meldung für das Opfer moralisch wichtig ist, erhält die Zone somit wichtige Informationen und einen Überblick über das Phänomen. Die Daten des Musterformulars können zwecks Erstellung von Statistiken anonymisiert werden. Durch die systematische Verwendung dieses Formulars kann die Zone die Zahl der gegen ihr Personal verübten Gewalttaten erfassen und sie sowohl nach Kategorien als auch nach geografischer Lage klassifizieren. Dies wird dazu beitragen, die in Ihrer Hilfeleistungszone durchzuführenden Vorbeugungsmaßnahmen festzulegen. Die gesammelten Informationen können auch im Rahmen von Gerichtsverfahren verwendet werden (siehe Punkt C). Darüber hinaus muss der Sachverhalt im Einsatzbericht in dem dafür vorgesehenen Feld angegeben werden. 4. Was kann die Zone tun, wenn ein Personalmitglied Anzeige erstatten möchte?Die Zone kann dem betreffenden Personalmitglied beispielsweise psychologische Unterstützung anbieten oder ihm helfen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sie kann außerdem einem Personalmitglied gestatten, während seiner Arbeitszeit Anzeige zu erstatten. Es handelt sich dann um einen zugelassenen Auftrag und die Fahrtkosten müssen erstattet werden. |
C. MASSNAHMEN, DIE ZU ERGREIFEN SIND, WENN EIN PERSONALMITGLIED OPFER EINES ÜBERGRIFFS WURDE
5. Ist der Beistand eines Rechtsanwalts vorgesehen, wenn ein Personalmitglied Opfer eines Übergriffs wurde und rechtliche Schritte einleiten möchte?Die Zone kann beschließen, die Kosten für rechtlichen Beistand zu übernehmen, wenn ein Personalmitglied Opfer eines Übergriffs wurde und rechtliche Schritte einleiten möchte. Derzeit ist dies im Gesetz nicht vorgesehen, aber eine entsprechende Abänderung von Artikel 165 § 1 wird derzeit vorbereitet. 6. Kann die Zone anstelle eines Personalmitglieds Anzeige erstatten?Nein. Eine Anzeige bei der Polizei muss vom Opfer selbst erstattet werden; die Zone kann dies nicht an seiner Stelle tun. Die Anzeige kann auch nicht anonym erstattet werden. Alle dienlichen Informationen werden in der Akte aufgeführt: Vor- und Nachname, Wohn- oder Aufenthaltsort, Geburtsdatum und -ort sowie Beruf. Die Zone kann jedoch Anzeige wegen eines Schadens, den sie erlitten hat, erstatten (siehe Frage 8 unten). 7. Was ist eine Erklärung als Geschädigter? Kann die Zone diese Erklärung abgeben?Wenn die Zone Anzeige bei der Polizei erstattet, hat sie die Möglichkeit, eine Erklärung als Geschädigter abzugeben. Die Zone wird dann über den Stand der Ermittlung unterrichtet und hat das Recht, Einsicht in die Akte zu verlangen und eine Kopie davon zu erhalten. Sie hat auch das Recht, der Akte Unterlagen beifügen zu lassen. Wenn die Zone Anzeige erstattet, ohne eine Erklärung als Geschädigter abzugeben, wird sie gegebenenfalls lediglich über Datum, Uhrzeit und Ort der Sitzung des Gerichts informiert. Die Tatsache, dass die Hilfeleistungszone Anzeige erstattet, hat einen wichtigen symbolischen Wert. Es zeigt, dass sie das angegriffene Personalmitglied unterstützt. 8. Kann die Zone eine Entschädigung erhalten, wenn ein Mitglied ihres Personals bei der Ausübung seiner Aufgaben Opfer eines Übergriffs wird?Ja, wenn ein Personalmitglied angegriffen wird, kann die Zone:
9. Kann die Zone die Kosten, die ihr infolge des Übergriffs auf eines der Mitglieder ihres Personals bei der Ausübung seiner Aufgaben entstanden sind, beim Täter zurückfordern?Ja, die Zone kann die dem Mitglied ihres Personals gezahlten Beträge (Entschädigung für den Zeitraum zeitweiliger Unfähigkeit) auf der Grundlage von Artikel 14 § 3 des Gesetzes vom 3. Juli 1967 über Arbeitsunfälle beim Täter zurückfordern. Die Zone kann auf der Grundlage von Artikel 166 § 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 beim Täter auch die Entschädigung zurückfordern, die sie dem Mitglied ihres Personals für den Schaden gezahlt hat, der seinen Gütern zugefügt wurde, z. B. für eine beschädigte Brille. In beiden Fällen tritt die Zone in die Rechte des Personalmitglieds in Höhe der gezahlten Beträge ein. 10. Kann die Zone die Kosten, die ihr infolge des Übergriffs auf eines der Mitglieder ihres Personals außerhalb der Ausübung seiner Aufgaben entstanden sind, beim Täter zurückfordern?Derzeit gibt es keine spezifische Bestimmung, wonach die Zone in die Rechte des Personalmitglieds eintreten kann, wenn der Übergriff außerhalb der Ausübung seiner Aufgaben begangen wurde. Die Zone kann jedoch auf der Grundlage von Artikel 1382 des Zivilgesetzbuches die Erstattung der Entlohnung verlangen, die sie dem Mitglied ihres Personals[2] gezahlt hat. [2] Es gibt eine Rechtsprechung des Kassationshofs, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, Schadenersatz zu erhalten. Der Kassationshof ist nämlich der Auffassung, dass die statutarische Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Entlohnung unabhängig von der Frage ist, ob ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verschulden des Gewalttäters und dem Schaden besteht, der dem Arbeitgeber durch den Ausfall der Leistungen eines Mitgliedes seines Personals entstanden ist. 11. Welche Entschädigungen kann die Zone auf der Grundlage von Artikel 1382 des Zivilgesetzbuchs erhalten?Durch eine Klage, die auf Artikel 1382 des Zivilgesetzbuchs beruht, kann die Zone alle gezahlten Beträge zurückfordern, einschließlich der Sozial- und Steuerlasten, die nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsübertragung gemäß Artikel 14 § 3 des Gesetzes vom 3. Juli 1967 fallen. Darüber hinaus muss der materielle Schaden ersetzt werden, der den Gütern zugefügt wurde, deren Eigentümer die Zone ist. In der Rechtsprechung wird auch das Bestehen eines immateriellen Schadens bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aufgrund einer Beeinträchtigung ihrer Ehre oder ihres Ansehens anerkannt. |