Schifferpatent oder Führerbrevet für Feuerwehrboote
Dort, wo die flämischen Rechtsvorschriften für die Berufsschifffahrt auf Binnengewässern eine Ausnahme für die Feuerwehr beim dienstlichen Steuern von Booten vorsah, forderte der föderale Gesetzgeber ein Führerbrevet (oder gleichwertiges Zeugnis) für jeden, der auf belgischen Binnengewässern ein Boot steuert, das mindestens 15 Metern lang ist oder eine Geschwindigkeit von über 20 km/h erreichen kann.
Da Feuerwehrboote schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren können, fielen sie unter diese Verpflichtung.
Ein neues Gesetz vom 5. Juli 2018, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 17. Juli 2018, setzt diesem Widerspruch ein Ende.
Artikel 3 § 2 Nr. 5 des Gesetzes (in dem bestimmt wird, dass man in der Vergnügungsschifffahrt über ein gültiges Führerbrevet verfügen muss) findet keine Anwendung auf Schiffe der Behörden, darunter auch diejenigen der Feuerwehr.
Es ist also nicht erforderlich, über ein Schifferpatent oder Führerbrevet zu verfügen, um ein Feuerwehrboot zu steuern.